Eine Ausleihe von Archivalien ist grundsätzlich nicht möglich. Bei der Recherche des Archivgutes werden die Benutzer während der Öffnungszeiten
beraten. Empfehlenswert ist es, mit der Sichtung von Literatur in der Archivbibliothek zu beginnen.
Archivgut ist in der Regel 30 Jahre nach seiner Entstehung zu rechtlichen, administrativen, wissenschaftlichen, heimat-kundlichen, privaten (familienkundlichen) oder gewerblichen
Zwecken frei zugänglich. Personenbezogenes Schriftgut ist erst zehn Jahre nach dem Tod bzw. 100 Jahre nach der Geburt des Betroffenen freigegeben. Für nichtamtliches Schriftgut gelten teilweise besondere Sperrfristen.
Die Benutzung kann versagt oder unter Auflagen gestellt werden, wenn der Erhalt der Archivalien gefährdet ist oder ein Benutzer gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.
Bei geplanter Einsichtnahme in die Sammlungbestände, speziell in großformatige Karten und Pläne, empfiehlt sich eine telefonische Vorbestellung. Für Familienforscher sowie für Schüler und Studenten hat das Archiv spezielle Angebote.